Bei der eigentlichen Kochanleitung müssten Sie in jedem Einzelfall prüfen, ob sie durch eine individuelle geistige Tätigkeit hervorgebracht wurde
hab ich gemacht und es ist bei er obigen eindeutig nciht der Fall.
es entspricht exakt dem Beispiel:
– z. B.:
„Das Brötchen in Wasser einweichen. Die Zucchini waschen und der Länge nach halbieren. Mit einem Löffel aushöhlen. Zwiebel schälen und mit dem Zucchinifleisch sehr fein würfeln, die Petersilie waschen trocken schwenken und fein hacken" –,
können Sie den Text bedenkenlos übernehmen.
den
Ist die Kochanleitung bspw. mit (auch kurzen) Anekdoten, Garnierungsvorschlägen oder weiteren beschreibenden Angaben wie Herkunft, Geschichte und Zusammensetzung der Speisen „garniert", wäre ein urheberrechtlicher Schutz zu bejahen.
Da ist nichts was über die eigentliche tatsächliche Anweisung hinausgeht.
Aber wie gesagt, neben der ein rechtlich Bewertung gibt des ja auch Anstand und Fairness. Aber das mit der Quellenangabe hab ich dann auch kein Problem. In unsere "Rezepte" würde ich des dennoch nicht übernehmen, das es es den Eindruck vermitteln würde als wollen wir uns das Rezept aneignen.